Den Haag, 10.4.01 (KAP) Das Oberhaus des niederländischen Parlaments hat am Dienstag bis in den Abend hinein über die Legalisierung der Sterbehilfe debattiert. Falls der Entwurf, wie weithin erwartet, mit großer Mehrheit gebilligt wird, wären die Niederlande das erste Land weltweit, dass die Euthanasie unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Die Zweite Kammer des Parlaments hatte dem Gesetz bereits im November mit großer Mehrheit zugestimmt.
In der Ersten Kammer des niederländischen Parlaments warnten vor allem die christlichen Parteien vor Praktiken, die an die Euthanasie-Verbrechen der Nationalsozialisten erinnerten. Befürworter wiesen diesen Vergleich zurück und betonten, die gesetzlichen Regelungen hätten mit Mord nichts zu tun. Gesundheitsministerin Els Borst-Eilers erklärte, medizinisches Personal müsse sich nicht an der Euthanasie beteiligen. Schon heute seien Ärzte und Pflegepersonal nicht zur Mitwirkung an der Tötung auf Verlangen verpflichtet. Die Politikerin zeigte sich zuversichtlich, dass auch nach der Verabschiedung des neuen Gesetzes der Druck auf Ärzte zur Leistung von Sterbehilfe nicht zunehmen werde.
Am Nachmittag hatten vor allem christliche Gruppen vor dem Parlament in Den Haag gegen die Legalisierung der Sterbehilfe demonstriert. Sie hatten in einer Unterschriftenaktion rund 60.000 Stimmen gegen das Gesetz gesammelt. Nach neuesten Umfragen sprachen sich mehr als 80 Prozent der Niederländer für eine Legalisierung aus.
Nach dem neuen Gesetz soll aktive Sterbehilfe dann straffrei sein, wenn ein Patient unerträglich leidet, aussichtslos krank ist und mehrfach ausdrücklich darum gebeten hat. Der Arzt muss in einem solchen Fall einen Kollegen um Mitentscheidung bitten. Die Staatsanwaltschaft wird nur bei Zweifeln an der ärztlichen Entscheidung angerufen. Sollte sich dabei herausstellen, dass der Arzt gegen die Regeln verstoßen hat, drohen ihm bis zu zwölf Jahren Haft.(ende)
10.04.2001 18:45
K200102279
KI/KAP (KathPress/Katolsk Informasjonstjeneste)
10. april 2001