London, 30.11.01 (KAP) Das britische Oberhaus hat den Antrag einer todkranken Frau auf Beihilfe zum Selbstmord abgelehnt. Die fünf Richter des Oberhauses, die höchste juristische Instanz des Landes, erklärten am Donnerstag Beihilfe zum Selbstmord für gesetzwidrig. Auch könne sich die 43-jährige Diane Pretty nicht auf die Menschenrechte berufen. Diese seien dazu da, Leben zu schützen und nicht, es zu vernichten. Jetzt steht der Frau nur noch der Weg zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof offen.
Pretty leidet seit 1999 an einer degenerativen Nervenerkrankung und ist inzwischen fast vollständig gelähmt. Sie will erreichen, dass ihr Ehemann Hilfe zum Selbstmord leisten kann, ohne anschließend juristisch belangt zu werden. Nach den derzeitigen britischen Gesetzen ist Selbstmord nicht verboten; eine entsprechende Beihilfe kann jedoch mit 14 Jahren Gefängnis bestraft werden.
Mitte Oktober hatte bereits das Oberste Gericht des Landes ihr das Recht auf Euthanasie verweigert. Niemand habe das Recht, "seinen eigenen Tod zu veranlassen", so das Urteil der drei Richter. Sie seien "außerordentlich betrübt", hätten jedoch keinen anderen Spruch fällen können. Eine gegenteilige Entscheidung käme "einer Lizenz zum Begehen krimineller Handlungen gleich".
Die Kranke beruft sich hingegen auf die Europäische Menschenrechtskonvention, die eine "inhumane und unwürdige Behandlung" verbietet. Zudem hatte sie geltend gemacht, dass jeder Mensch sich das Leben nehmen könne, sie jedoch diese Möglichkeit wegen ihrer Lähmung nicht habe. Die Anwälte beschrieben das Endstadium der Krankheit als "qualvoll und unwürdig".
Kathpress
30. november 2001