Brüssel, 12.12.01 (KAP) Die umstrittene Forschung an so genannten "überzähligen" Embryonen soll nach dem Willen der EU-Forschungsminister doch auch mit EU-Geldern gefördert werden. EU-Kommission und Vertreter von EU-Institutionen widersprachen am Dienstag in Brüssel einer Darstellung deutscher Delegationskreise, wonach für solche Forschung die EU-Fördergelder zunächst zurück gestellt werden sollten. Die deutsche Forschungsministerin Edelgard Bulmahn hatte beim EU-Forschungsrat am Montag die Forderung nach einem solchen Moratorium erhoben, bis eine einheitliche Linie in der EU zur Embryonenforschung gefunden sei.
Nach Angaben der deutschen EU-Vertretung in Brüssel schlossen sich Italien und Österreich der deutschen Haltung an. Irland gab mit Hinweis auf seine Verfassungslage eine eigene Erklärung gegen die Embryonenforschung zu Protokoll. Diese Erklärungen haben aber keinen rechtlich verbindlichen Charakter. Demnach können mit dem sechsten Forschungs-Rahmenprogramm der EU von 2003 bis 2006 auch Projekte zur embryonalen Stammzellenforschung in solchen Ländern finanziert werden, wo die nationalen Gesetze solche Forschung zulassen. In mehreren EU-Staaten ist dies nicht der Fall. Deswegen war kritisiert worden, dass über die EU-Forschungsförderung möglicherweise Projekte unterstützt werden, für die Wissenschaftler auf Grund der nationalen Gesetze mit Strafverfahren rechnen müssten.
Die EU-Kommission gab nach Angaben einer Sprecherin des belgischen EU-Forschungskommissars Philippe Busquin zu Protokoll, dass sie keine Projekte zum therapeutischen Klonen und zur Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken finanziell unterstützen will. Dagegen sollten Versuche mit vorhandenen Stammzellen aus so genannten "überzähligen" Embryonen EU-Gelder erhalten können. Busquin zeigte sich am Dienstag erfreut über die Zustimmung der EU-Forschungsminister zu dem Gesamtpaket, das für den Zeitraum bis 2006 rund 34,2 Milliarden Euro umfassen soll.
Kathpress
12. desember 2001