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Publisert 3. januar 2002 | Oppdatert 6. januar 2011

Den Haag, 2.1.02 (KAP) Als weltweit erstes Land haben die Niederlande die aktive Sterbehilfe legalisiert. Zu Neujahr trat ein umstrittenes Gesetz in Kraft, nach dem Euthanasie unter bestimmten Voraussetzungen straffrei bleibt. Nach dem neuen Gesetz ist aktive Sterbehilfe für Ärzte straffrei, wenn ein Patient unerträglich leidet, aussichtslos krank ist und mehrfach ausdrücklich um Sterbehilfe gebeten hat. Der Arzt muss in einem solchen Fall einen Kollegen um Mitentscheidung bitten. Die Staatsanwaltschaft wird nur bei Zweifeln an der ärztlichen Entscheidung angerufen. Sollte sich herausstellen, dass der Arzt gegen die Regeln verstoßen hat, drohen ihm bis zu zwölf Jahre Haft.

Das niederländische Parlament hatte das weltweit kritisierte Gesetz im April beschlossen. In der niederländischen Ärzteschaft waren laut Zeitungsberichten zuletzt die Vorbehalte gegen die aktive Sterbehilfe gewachsen. Zugleich habe das Interesse an den Möglichkeiten der sterbebegleitenden Medizin, der so genannten Palliativmedizin, stark zugenommen. Grund für die "Gegenbewegung gegen Euthanasie" sei, dass Patienten Euthanasie als ein Recht betrachten könnten. Nicht hinreichend definiert ist in dem Gesetz nach wie vor, inwiefern "Lebensmüdigkeit" als ein hinreichendes Kriterium für straffreie Euthanasie betrachtet werden darf.

Kathpress
2. januar 2002