Brüssel, 23.1.02 (KAP) Das geplante belgische Euthanasiegesetz ist vom Vorsitzenden der Belgischen Bischofskonferenz, Kardinal Godfried Danneels, scharf kritisiert worden. Fachleute kämen zu der Einschätzung, dass es dabei eher um eine Hilfe zur Selbsttötung gehe, sagte Danneels am Mittwoch in Brüssel. Der Gesetzgeber müsse nicht nur einen Rahmen für strafbare Handlungen abstecken, sondern habe mit seinen Gesetzen auch eine erzieherische Aufgabe, mahnte der belgische Primas.
Derzeit berät der Rechtsausschuss des belgischen Parlaments über ein Euthanasiegesetz nach niederländischem Vorbild. Es ist offen, ob das Parlament dem vom Senat bereits beschlossenen Gesetz in dieser Fassung zustimmt. Werden Änderungen verabschiedet, muss das Gesetz in den Senat zurück.
Nach dem Entwurf soll aktive Sterbehilfe dann straffrei sein, wenn der Wunsch nach lebensbeendenden Maßnahmen von einem Patienten mehrfach und freiwillig schriftlich oder vor Zeugen geäußert wird. Unter Umständen ist eine schriftliche Willensbekundung ausreichend. Eine Kontrollkommission soll alle Fälle von aktiver Sterbehilfe prüfen und im Zweifelsfall die Staatsanwaltschaft einschalten. Die Abgeordneten beraten gleichzeitig über ein Gesetz zum Ausbau der sterbebegleitenden Medizin, der so genannten Palliativmedizin. Auch dieses Gesetz war im Oktober vom Senat bereits angenommen worden. Danach sollen Patienten ein Recht auf Sterbebegleitung haben, wenn alle Heilungsmöglichkeiten erschöpft sind.
Kathpress
23. januar 2002