London, 28.2.01 (KAP) Das britische Oberhaus hat endgültig grünes Licht für das therapeutische Klonen menschlicher Embryonen in Großbritannien gegeben. Eine Kommission des "House of Lords" ermächtigte am Mittwoch die für Fortpflanzung zuständige Behörde, Wissenschaftlern unter bestimmten Voraussetzungen Lizenzen für das Klonen von Embryonen zu erteilen. Mit den auf diese Weise gewonnenen Stammzellen erhoffen sich die Forscher, langfristig menschliche Gewebe und Organe züchten zu können. Der britische Rat für medizinische Forschung begrüßte die Entscheidung; jetzt sei auch mit der sofortigen Genehmigung für die weltweit erste Stammzellenbank zu rechnen.
Vorausgegangen war ein Monate dauernder Rechtsstreit über die britischen Klongesetze. Bereits im Jahr 2000 hatte das Parlament in London als erstes in Europa das therapeutische Klonen zugelassen. Das reproduktive Klonen, das die Geburt eines Menschen zum Ziel hat, sollte aber verboten bleiben. Das Oberste Gericht entschied aber im vergangenen Jahr, dass dieses Gesetz fehlerhaft sei und Schlupflöcher enthalte, die auch das reproduktive Klonen zuließen. Daraufhin legte die Regierung im November ein Eilgesetz gegen das reproduktive Klonen vor. Zuletzt bestätigte der Oberste Gerichtshof im Jänner, dass das therapeutische Klonen zugelassen werden könne.
Kathpress
28. februar 2002