Straßburg, 1.3.02 (KAP) Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg wird den Fall einer um Sterbehilfe ersuchenden Britin noch im März verhandeln. Die Verhandlung wurde auf den 19. März anberaumt, wie aus dem in Straßburg veröffentlichten Kalender des Gerichtshofes hervorgeht. Das Menschenrechtsgericht hatte den Fall bereits Ende Jänner als dringend eingestuft.
Es geht um den Fall einer an einer unheilbaren Muskelschwund-Krankheit leidenden 43-jährigen Britin. Auf Grund ihrer Krankheit ist die Frau vom Hals abwärts gelähmt, ihre Lebenserwartung ist gering. Ihre geistigen Fähigkeiten sind nach Angaben des Gerichtshofs dagegen nicht eingeschränkt. Die Frau möchte ihrem Leben ein Ende setzen, ist dazu aber wegen ihrer Krankheit ohne Hilfe nicht in der Lage. Sie hatte von den britischen Justizbehörden Garantien verlangt, dass ihr Ehemann nicht strafrechtlich verfolgt wird, wenn er ihr beim Selbstmord hilft. Dies wurde von den britischen Behörden verweigert.
Vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof klagte die Frau, weil nach ihrer Einschätzung durch die britische Entscheidung das in der Menschenrechtskonvention festgeschriebene Verbot von unmenschlicher oder herabwürdigender Behandlung verletzt wird. Auch das Recht auf Leben werde von den britischen Behörden eingeschränkt, weil diese Freiheit auch das Recht auf eigene Entscheidung über den Tod einschließe. Zudem sieht sie das Recht auf Meinungs- und Gewissensfreiheit verletzt, weil die britischen Gesetze sie in der Ausübung ihres Glaubens einschränkten. Auch das Diskriminierungsverbot werde beschnitten, weil das Verbot der Beihilfe zum Selbstmord solche Behinderte benachteilige, die physisch nicht in der Lage seien, ihrem Leben selbst ein Ende zu setzen.
Kathpress
1. mars 2002