Paris, 4.4.02 (KAP) Der französische Gesundheitsminister Bernard Kouchner hat Verhaltensregeln für die Zulassung aktiver Sterbehilfe in Frankreich vorgeschlagen. Kouchner will darüber nach französischen Zeitungsberichten vom Donnerstag am 16. April mit Vertretern der Gesellschaft diskutieren. Dazu gehören Repräsentanten des Christentums, des Judentums und des Islam sowie Ärzte- und Patientenorganisationen.
Zwar plane der Minister derzeit keine Gesetzesänderung. In seinem Schreiben äußerte Kouchner laut Bericht jedoch den Wunsch, dass die bereits heute praktizierte aktive Sterbehilfe nicht länger wegen ihrer Illegalität heimlich und in einsamen Entscheidungen erfolgen müsse.
Der Minister mache zudem deutlich, dass für ihn die sterbegleitende Medizin Vorrang habe, so die Zeitungen. Die so genannte Palliativmedizin könne allerdings nicht auf alle Anfragen eine Antwort geben. Die von Kouchner vorgeschlagene Grundsatzerklärung zur Sterbehilfe umfasst sieben Punkte. Danach soll der Wille des Patienten in jedem Einzelfall erfragt und respektiert werden. Wenn der Wille des Patienten unbekannt sei, solle die Entscheidung die besondere Lage des jeweils Betroffenen ebenso wie seine weltanschaulichen Überzeugungen berücksichtigen.
Die Entscheidung für lebensbeendende Maßnahmen müsse immer gemeinschaftlich getroffen werden, so Kouchners Vorschlag. Sie müsse eine angemessene Frist vorsehen, um die Motive und moralischen Absichten jedes Beteiligten zu beleuchten. Die lebensbeendenden Maßnahmen dürften nur von einem Arzt vorgenommen werden. Sämtliche für die Entscheidungsfindung genutzten Argumente müssten der Krankengeschichte beigefügt werden.
Kathpress
4. april 2002