Den Haag, 7.4.02 (KAP) Die katholische Bischofskonferenz der Niederlande hat für die nächsten Tage ein Buch über das neue Sterbehilfe-Gesetz des Landes angekündigt. Nach Angaben des Sprechers der Bischofskonferenz, Peter van Zoest, enthält es alle Beiträge der Bischöfe zu der umfänglichen Euthanasie-Debatte seit 1982. Es mache die eindeutige Position der niederländischen Kirche deutlich und solle zur internationalen Meinungsbildung beitragen. Zu diesem Zweck werde es an alle Bischofskonferenzen und Kardinäle weltweit sowie an theologische Einrichtungen gesandt.
Das am 1. April in Kraft getretene Gesetz lässt aktive Sterbehilfe in den Niederlanden unter bestimmten Bedingungen zu. Sie ist dann erlaubt, wenn ein Patient unerträglich leidet, aussichtslos krank ist und mehrfach ausdrücklich darum gebeten hat. Der Arzt muss einen Kollegen um Mitentscheidung bitten. Die Staatsanwaltschaft wird nur bei Zweifeln an der ärztlichen Entscheidung angerufen. Sollte sich dabei herausstellen, dass der Arzt gegen die Regeln verstoßen hat, drohen ihm bis zu zwölf Jahren Haft.
Kathpress
7. april 2002