Brüssel, 16.7.02 (KAP) Das belgische Parlament hat eine Debatte über die Aufnahme der aktiven Sterbehilfe in die Liste der Patientenrechte abgelehnt. Eine Mehrheit der Abgeordneten habe eine Diskussion darüber zurückgewiesen, berichtete die Tageszeitung «De Standaard» am Dienstag. Der Vorsitzende der liberalen Regierungspartei, Charles De Gucht, hatte zuvor verlangt, die Möglichkeit, um aktive Sterbehilfe zu bitten, müsse in das geplante neue Gesetz aufgenommen werden. Patienten müssten das Recht haben, sich unabhängig darüber zu informieren und dafür zu entscheiden. Ärzte dürften von Vorgesetzten nicht an der Ausführung eines entsprechenden Wunsches gehindert werden.
De Gucht reagierte damit auf Kritik der Caritas als Trägerin der katholischen Krankenhäuser in Belgien. Diese hatte scharfe Kritik an dem neuen belgischen Euthanasie-Gesetz geäußert. Die belgische Regierung arbeitet derzeit an den Durchführungsbestimmungen für das Gesetz, das spätestens im September in Kraft treten soll. Es wurde bereits im belgischen Amtsblatt veröffentlicht.
Kathpress
16. juli 2002