Brüssel, 2.10.02 (KAP) In Belgien ist rund eine Woche nach In-Kraft-Treten des neuen Gesetzes zur Sterbehilfe ein erster Fall von Euthanasie bekannt geworden. Der in Gent lebende Mario Verstraeten habe wegen seiner unheilbaren Erkrankung an multipler Sklerose um Sterbehilfe nachgesucht und sei am Montagabend gestorben, berichteten belgische Rundfunksender unter Berufung auf die Familie. Verstraeten habe seit neun Jahren an der Krankheit gelitten. Er habe sich seit langem für eine "liberale" Gesetzesregelung zur aktiven Sterbehilfe eingesetzt.
Das umstrittene Gesetz war im Mai mit der Mehrheit der Regierungsparteien aus Liberalen, Sozialisten und Grünen verabschiedet worden. Danach bleibt Euthanasie dann straffrei, wenn der Wunsch nach lebensbeendenden Maßnahmen von einem an einer unheilbaren Krankheit leidenden Patienten bei Bewusstsein mehrfach und freiwillig schriftlich oder vor Zeugen geäußert wird. Eine Kontrollkommission soll alle Fälle von aktiver Sterbehilfe prüfen und im Zweifelsfall die Staatsanwaltschaft einschalten. Dieses Gremium nahm vor einer Woche die Arbeit auf.
Kathpress
2. oktober 2002