Brüssel, 6.12.02 (KAP) Der belgische Senat hat am Donnerstagabend einen Gesetzentwurf zur Embryonenforschung verabschiedet. Danach soll diese zu therapeutischen Zwecken unter Umständen künftig gestattet sein. Die Forschung an so genannten «überzähligen» Embryonen wird laut Gesetzestext gestattet, die Schaffung von Embryonen zu Forschungszwecken soll jedoch verboten werden. Über die Zulässigkeit der Forschung soll eine neue Ethik-Kommission entscheiden. Diese soll künftig mit einfacher Mehrheit Erlaubnisse untergeordneter Ethik-Kommissionen annullieren können.
Ausdrücklich ist nach den Bestimmungen jede genetische Selektion ausgeschlossen. Eingriffe in die Keimbahn seien nur dann zulässig, wenn sie zur Behandlung einer Erbkrankheit dienten. Das Gesetz wurde im Senat mit 39 Ja-Stimmen und 17 Nein-Stimmen bei 8 Enthaltungen gebilligt. Bevor es in Kraft treten kann, muss es noch im Abgeordnetenhaus beraten werden.
Kathpress
6. desember 2002