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Publisert 5. februar 2003 | Oppdatert 6. januar 2011

Paris, 30.1.03 (KAP) Der französische Senat hat ein Verbot des reproduktiven Klonens beschlossen. Bei der Beratung der neuen Bioethik-Gesetze des Landes stimmten die Senatoren am späten Mittwochabend in Paris einstimmig einem entsprechenden Gesetzesvorschlag der Regierung zu. Die Debatte wurde am Donnerstag fortgesetzt. Dann soll auch über das Verbot des therapeutischen Klonens und die Forschung an embryonalen Stammzellen beraten werden. Nach dem Senat muss auch die Nationalversammlung noch über den Gesetzentwurf befinden, bevor er in Kraft treten kann.

Verstöße gegen das Verbot des Klonens zu Fortpflanzungszwecken sollen nach dem Willen der Regierung mit 20 Jahren Haft und 7,5 Millionen Euro Geldbuße geahndet werden. Die Verjährungsfrist soll bei 30 Jahren liegen. In der Debatte herrschte Einstimmigkeit zum Verbot des Klonens zu Fortpflanzungszwecken. Abgeordnete der bürgerlichen Regierungs- wie der linken Oppositionsparteien erklärten, sie seien auch mit dem hohen Strafmaß einverstanden.

Bereits gebilligt wurde von den Senatoren die Einrichtung einer Biomedizin-Agentur, die die Forschung in diesem Bereich überwachen und Anträge bewilligen oder ablehnen soll. Bei Organspenden erweiterten die Senatoren den Kreis möglicher Lebendspender. Neben direkten Familienangehörigen sollen auch Lebenspartner spenden dürfen, wenn sie mindestens zwei Jahre zusammengelebt haben.

Kathpress
30. januar 2003