Auswirkung des «Falles Rosa» in Nikaragua: Nach Abtreibung bei vergewaltigter Neunjähriger hatte Kardinal darauf verwiesen, dass die Ärzte automatisch exkommuniziert seien
Madrid-Managua, 6.3.03 (KAP) Wer kein Delikt begangen hat, kann nicht exkommuniziert werden: Der Erzbischof von Sevilla, Carlos Amigo, hat die Sympathisanten der spanischen Bürgerinitiative «Auch ich will exkommuniziert werden» im Gespräch mit Journalisten auf den Boden der kirchenrechtlichen Tatsachen zurückgeholt. Die Bürgerinitiative war von einer spanischen feministischen Website lanciert worden, um dagegen zu protestieren, dass der Erzbischof von Managua, Kardinal Miguel Obando Bravo, die Exkommunikation von drei Ärzten aufgezeigt hatte, die an einer Abtreibung bei einem vergewaltigten neunjährigen Mädchen («Fall Rosa») beteiligt waren. Die spanische Bürgerinitiative sammelte 26.000 Unterschriften, darunter die zahlloser Oppositionspolitiker, von Künstlern und Journalisten.
Erzbischof Amigo erinnerte laut katholischer Nachrichtenagentur «Zenit» daran, dass die Ärzte nicht in besonderer Weise von Kardinal Obando Bravo exkommuniziert worden seien, sondern dass das Kirchenrecht die Exkommunikation automatisch für die Beteiligten an einer Abtreibung vorsehe. Zugleich betonte Amigo, dass das zwar der Gesetzeswortlaut sei, aber das «höchste Gesetz der Kirche ist die Barmherzigkeit». Man müsse die «mildernden Umstände» bei diesem besonderen Fall in Betracht ziehen; offensichtlich gehe es mehr um Nichtwissen als um Schuld.
Lourdes Hernandez, die Sprecherin der spanischen Bürgerinitiative, hatte das Verhalten von Kardinal Obando Bravo als «unglaublichen Skandal» bezeichnet. An dem Mädchen sei ein Verbrechen begangen worden. Doch statt der Familie zu helfen, das Verbrechen zu verurteilen und den Vergewaltiger zu exkommunizieren, wolle man «die Eltern und Ärzte aus der Kirche werfen, die nur das Leben und die Kindheit der neunjährigen Rosa gerettet haben». Bei der Übergabe der Unterschriften an der Pforte der Nuntiatur in Madrid gab die Vorsitzende der Initiative, Angeles Alvarez, allerdings bekannt, die Erzdiözese Managua habe erklärt, eine Exkommunikation sei nie in Erwägung gezogen worden. Der Kardinal und sein Sprecher seien von Journalisten falsch zitiert worden. Der öffentliche Druck habe offenbar «den Vatikan veranlasst, die Wellen in Nicaragua zu glätten», meinte Alvarez. Anders sei kaum zu erklären, dass es fast zwei Wochen dauerte, «bis die Erzdiözese zu einem angeblichen Missverständnis Stellung nimmt».
Am Montag hatte die Staatsanwaltschaft in Managua mitgeteilt, sie wolle in dem Fall von einer Strafverfolgung absehen. Der Schwangerschaftsabbruch sei nicht als Straftat zu werten, da es um den Lebensschutz für das vergewaltigte Mädchen gegangen sei. In Nicaragua ist Abtreibung nur bei schwerer Lebensgefahr für die Mutter oder bei einer schweren Missbildung des Fötus erlaubt. Kirchliche Stellen hatten versucht, die Familie von der Austragung des Kindes zu überzeugen, und einen Heimplatz angeboten.
Kathpress
6. mars 2003