Moskau, 9.9.03 (KAP) Das russische Abtreibungsrecht soll nach dem Willen des Gesundheitsministeriums stark eingeschränkt werden. Künftig soll es statt bislang 13 nur noch vier Indikationen geben, die einen Schwangerschaftsabbruch nach der zwölften Woche rechtfertigen, zitiert die Nachrichtenagentur Itar-Tass aus einer Erklärung des Ministeriums. Dies seien eine ausstehende Gerichtsentscheidung bezüglich der Elternrechte der Mutter, Schwangerschaften nach Vergewaltigung, eine Haftstrafe der Mutter und Tod oder Invalidität des Vaters.
Gestrichen werden demnach per Regierungserlass unter anderem die Indikationen Arbeits- und Obdachlosigkeit, Armut, Scheidung, Kinderreichtum und Behinderung eines bereits geborenen Kindes. Das sehr «liberale» russische Abtreibungsrecht gestattet derzeit grundsätzlich Schwangerschaftsabbrüche bis zur 22. Woche, bei schwer wiegenden gesundheitlichen Problemen auch darüber hinaus.
Kathpress
9. september 2003