Paris, 2.12.03 (KAP) In Frankreich hält die Debatte um die geplante Schaffung eines neuen Delikts des fahrlässigen Schwangerschaftsabbruchs an. Die französische Nationalversammlung stimmte in der vergangenen Woche einem Gesetzentwurf zu, wonach Verstöße gegen Sicherheitsbestimmungen geahndet werden, als deren Folge eine schwangere Frau ihr Kind verliert. Gedacht ist vor allem an Verkehrsunfälle. Das Delikt soll mit bis zu einem Jahr Gefängnis und 15.000 Euro Geldbuße geahndet werden können.
Die französische Gynäkologen-Gewerkschaft erhob Einspruch gegen die geplante Neuregelung, denn sie gefährde die Arbeit der Gynäkologen. Die neue Bestimmung ermögliche, dass Ärzte in ihrer Berufsausübung verfolgt und strafrechtlich belangt würden. Dies gelte beispielsweise für risikoreiche Fruchtwasseruntersuchungen.
«Unklarheiten ausräumen»
Angesichts heftiger Proteste gegen den Beschluss der Nationalversammlung kündigte das Justizministerium am Wochenende an, vor der Beschlussfassung im Senat den Wortlaut der Neuregelung nochmals zu überprüfen, um mögliche Unklarheiten auszuräumen. Ein erster Versuch der Regierung, ein entsprechendes Gesetz zu schaffen, war auf Widerstand im Senat, der zweiten Kammer des französischen Parlaments, gestoßen.
Kathpress
2. desember 2003