Brüssel, 6.2.04 (KAP) Auch in vielen katholischen Krankenhäusern in Belgien ist aktive Sterbehilfe nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Zu diesem Schluss kommt eine Studie der Katholischen Universität Löwen und des belgischen katholischen Krankenhausverbandes, über die belgische Medien am Freitag berichteten. Danach lehnen nur zwei der katholischen Krankenhäuser des Landes aktive Sterbehilfe unter allen Umständen ab.
In den anderen Krankenhäusern sei dies unter bestimmten Bedingungen möglich. Über die gesetzlich genannten Bedingungen hinaus verlangten die Krankenhäuser allerdings, dass sich ein sterbebegleitendes Team von Palliativ-Medizinern zunächst mit dem Fall befasse. Ärzte und Pfleger könnten zudem nicht gegen ihr Gewissen dazu verpflichtet werden, an lebensbeendenden Maßnahmen beteiligt zu sein. Größere Zurückhaltung zeigten die Krankenhäuser bei willensunfähigen Patienten. Hier erklärte ein Viertel der Krankenhäuser, aktive Sterbehilfe sei grundsätzlich unmöglich.
Auch bei Patienten, deren Krankheit nicht in der Endphase ist, wird in katholischen Krankenhäusern Belgiens offenbar zurückhaltender vorgegangen. In vier von zehn Krankenhäusern werde in solchen Fällen Euthanasie nicht praktiziert; die anderen gaben an, in besonderen Ausnahmefällen Sterbehilfe zuzulassen.
Das belgische Gesetz zur Straflosigkeit der aktiven Sterbehilfe in bestimmten Fällen trat im Herbst 2002 in Kraft. Im ersten Jahr wurden rund 170 Fälle gemeldet. Euthanasie ist laut dem Gesetz dann straffrei, wenn der Wunsch nach lebensbeendenden Maßnahmen von einem an einer unheilbaren Krankheit leidenden Patienten bei Bewusstsein mehrfach und freiwillig schriftlich oder vor Zeugen geäußert wird.
Kathpress
6. februar 2004