London, 1.3.04 (KAP) Ein todkranker Mann in Großbritannien hat gegen die Möglichkeit für Ärzte geklagt, die medizinischen Geräte für lebensverlängernde Maßnahmen abzuschalten. Der 44-jährige Leslie Burke aus Lancaster, der an einer generativen Gehirnkrankheit leidet, sorgt sich laut Presseberichten, dass die Ärzte seinen Zustand irgendwann als lebensunwert einschätzen und die künstliche Ernährung abstellen könnten.
Der zuständige Richter des Obersten Gerichts in London maß dem Fall «hohe öffentliche Bedeutung» zu. Der Patient argumentiert, er werde bei normalem Krankheitsverlauf und fortschreitendem körperlichem Verfall dennoch bis zum Tod bei Bewusstsein bleiben. Auf diese Weise wäre er sich seines qualvollen Verhungerns und Verdurstens über Tage völlig bewusst, während er sich jedoch nicht mehr bemerkbar machen könnte.
Burke wendet sich mit seiner Klage gegen neue Richtlinien des Britischen Medizinrates aus dem Jahr 2002. Diese sollen dem Arzt bei der Entscheidung helfen, in welchen Fällen lebensverlängernde Maßnahmen aufrechterhalten und wann sie beendet werden sollten. Der Kläger hält die Kriterien für «unmenschlich» und unvereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Kathpress
1. mars 2004